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   BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 28.20   

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BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 28.20 (https://dejure.org/2021,6836)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.2021 - 1 C 28.20 (https://dejure.org/2021,6836)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 2021 - 1 C 28.20 (https://dejure.org/2021,6836)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverwaltungsgericht

    StAG § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 und Abs. 4, §§ 28, 30, 37; StAG 1870 § 21; GG Art. 16 Abs. 1; VwGO § 137 Abs. 1 und 2
    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch langjährige Behandlung als Deutscher und Erstreckung auf Abkömmlinge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 16 Abs 1 GG, § 21 RuStAG 1870, § 28 RuStAG, § 3 Abs 2 RuStAG, § 30 RuStAG

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen; Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch langjährige Behandlung als deutscher Staatsangehöriger; Erstreckung des Staatsangehörigkeitserwerbs auf den ...

  • rewis.io

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch langjährige Behandlung als Deutscher und Erstreckung auf Abkömmlinge

  • doev.de PDF

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch langjährige Behandlung als Deutscher und Erstreckung auf Abkömmlinge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen; Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch langjährige Behandlung als deutscher Staatsangehöriger; Erstreckung des Staatsangehörigkeitserwerbs auf den ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen; Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch langjährige Behandlung als deutscher Staatsangehöriger; Erstreckung des Staatsangehörigkeitserwerbs auf den ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch langjährige Behandlung als Deutscher und Erstreckung auf Abkömmlinge

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch langjährige Behandlung als Deutscher und Erstreckung auf Abkömmlinge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die langjährige Behandlung des (Groß-)Vaters als deutscher Staatsangehöriger

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rückwirkender Staatsangehörigkeitserwerb auch für Abkömmlinge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 172, 109
  • NJW 2021, 2669
  • NVwZ-RR 2021, 783
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 28.20
    Der nach Art. 16 Abs. 1 GG aufgrund eines Gesetzes mögliche Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit setzt voraus, dass der deutsche Staatsangehörige den Eintritt der gesetzlichen Rechtsfolge in zumutbarer Weise beeinflussen kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24 ).

    Eine solche wäre aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, denen im Bereich der staatsangehörigkeitsrechtlichen Verlustregelungen erhebliche Bedeutung zukommt (vgl. zuletzt BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Juli 2019 - 2 BvR 1327/18 - InfAuslR 2019, 390 Rn. 33; ebenso BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24 ), erforderlich.

  • BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16

    Einbürgerung; Flüchtling; Irak; Identität; Herkunft; Täuschung; Aufenthalt;

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 28.20
    Maßgeblich für die Prüfung des Anspruchs auf behördliche Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit ist die gegenwärtige Rechtslage (BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2017 - 1 C 16.16 - NVwZ 2017, 1312 Rn. 10).

    Der Staatsangehörigkeitserwerb aufgrund Erstreckung besteht in dem für die begehrte Feststellung in tatsächlicher Hinsicht maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2017 - 1 C 16.16 - NVwZ 2017, 1312 Rn. 10) unabhängig davon fort, ob der Kläger vor dem Eintreten der Erstreckungswirkung im April 2015 durch einen freiwilligen Eintritt in die brasilianischen Streitkräfte einen Verlusttatbestand verwirklicht hat (3.3.).

  • BVerfG, 17.07.2019 - 2 BvR 1327/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend den Verlust der Staatsangehörigkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 28.20
    Eine solche wäre aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, denen im Bereich der staatsangehörigkeitsrechtlichen Verlustregelungen erhebliche Bedeutung zukommt (vgl. zuletzt BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Juli 2019 - 2 BvR 1327/18 - InfAuslR 2019, 390 Rn. 33; ebenso BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24 ), erforderlich.
  • BVerwG, 11.01.1994 - 1 C 35.93

    Auslegung des Begriffs Abkömmling - Bestehen eines Einbürgerungsanspruchs -

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 28.20
    Der Begriff der "Abkömmlinge" erfasst auch die Kindeskinder (vgl. etwa zu Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG BVerwG, Urteil vom 11. Januar 1994 - 1 C 35.93 - BVerwGE 95, 36 = juris Rn. 10 ff.).
  • BVerwG, 06.04.2006 - 5 C 21.05

    Erklärungserwerb; Erklärungsrecht; Staatsangehörigkeit; Erwerb der - durch

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 28.20
    Zum anderen meint "Erstreckung" des Staatsangehörigkeitserwerbs auf Abkömmlinge auch in anderen Vorschriften deren automatischen Staatsangehörigkeitserwerb, ohne dass auch in ihrer Person die Voraussetzungen für den Staatsangehörigkeitserwerb des Stammberechtigten ganz oder teilweise vorliegen müssten (vgl. etwa § 6 Satz 2 StAG; siehe auch BVerwG, Urteil vom 6. April 2006 - 5 C 21.05 - Buchholz 130.0 RuStAÄndG Nr. 5 Rn. 16 mit weiteren Beispielen).
  • BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 20.09

    Antragserwerb; Bewusstsein deutscher Staatsangehörigkeit; Verlust der deutschen

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 28.20
    Denn nur dann hat dieser objektiv Anlass, von der ihm eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen und bis zu deren Erhalt auf den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit zu verzichten oder seinen Schritt noch einmal zu überdenken (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. April 2010 - 5 C 5.09 - NVwZ-RR 2010, 658 und - 5 C 4.09 - juris Rn. 9, sowie Urteil vom 29. September 2010 - 5 C 20.09 - Buchholz 130 § 25 StAG Nr. 15 = juris Rn. 14 f.).
  • BVerwG, 29.04.2010 - 5 C 5.09

    Antragserwerb; Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit; Feststellung der

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 28.20
    Denn nur dann hat dieser objektiv Anlass, von der ihm eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen und bis zu deren Erhalt auf den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit zu verzichten oder seinen Schritt noch einmal zu überdenken (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. April 2010 - 5 C 5.09 - NVwZ-RR 2010, 658 und - 5 C 4.09 - juris Rn. 9, sowie Urteil vom 29. September 2010 - 5 C 20.09 - Buchholz 130 § 25 StAG Nr. 15 = juris Rn. 14 f.).
  • BVerwG, 29.04.2010 - 5 C 4.09

    Antragserwerb; Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit; Feststellung der

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 28.20
    Denn nur dann hat dieser objektiv Anlass, von der ihm eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen und bis zu deren Erhalt auf den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit zu verzichten oder seinen Schritt noch einmal zu überdenken (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. April 2010 - 5 C 5.09 - NVwZ-RR 2010, 658 und - 5 C 4.09 - juris Rn. 9, sowie Urteil vom 29. September 2010 - 5 C 20.09 - Buchholz 130 § 25 StAG Nr. 15 = juris Rn. 14 f.).
  • BVerfG, 20.05.2020 - 2 BvR 2628/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Diskriminierung wegen nichtehelicher

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 28.20
    Anlässlich des Streitfalles bedarf keiner Entscheidung, inwieweit dem zu folgen ist (zur Problematik der "hypothetischen Betrachtung" auch in Anwendung gleichheitswidrigen Staatsangehörigkeitsrechts s. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Mai 2020 - 2 BvR 2628/18 -, InfAuslR 2020, 285).
  • BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 17.14

    Adoption; Annahme als Kind; Antragstellung; Zeitpunkt der Antragstellung;

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 28.20
    Denn dieser Staatsangehörigkeitsausweis hatte nach der seinerzeit geltenden Rechtslage nur den Charakter einer widerlegbaren Vermutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 1 C 17.14 - BVerwGE 151, 245 Rn. 13 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2012 - 19 A 1170/11

    Anwendbarkeit von § 21 Abs. 1 S. 1 StAG 1870 auch auf im Ausland geborene Kinder

  • VG Stade, 27.08.2009 - 1 A 560/09

    Vertrauensschutz bei dem Ersitzen der deutschen Staatsangehörigkeit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2008 - 12 A 1842/06

    Umfang der Beweislast für den Nachweis der Eintragung eines Urgroßvaters und /

  • VG Köln, 07.08.2017 - 10 K 5358/15
  • VG Stuttgart, 02.03.2022 - 4 K 40/21

    Erfolglose Klage gegen die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen

    Dementsprechend hat der Kläger folgerichtig davon abgesehen, seine Anfechtungsklage mit einer Verpflichtungsklage, gerichtet auf die verbindliche behördliche Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, zu kombinieren (vgl. zur Statthaftigkeit einer kombinierten Verpflichtungs- und Anfechtungsklage BVerwG, Urt. v. 30.03.2021 - 1 C 28/20 - juris Rn. 15).

    Maßgeblich für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der behördlichen Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist die gegenwärtige Sach- und Rechtslage (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.03.2021 - 1 C 28/20 - juris Rn. 17 und Urt. v. 19.04.2018 - 1 C 1/17 - juris Rn. 11) und damit das Staatsangehörigkeitsgesetz - StAG - in der aktuellen Fassung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 12.08.2021 (BGBl. I S. 3538).

    Diese Bestimmung dient dem Vertrauensschutz des Einzelnen und der Gewährleistung von Rechtssicherheit, vor allem in den Bereichen, in denen die deutsche Staatsangehörigkeit Voraussetzung weiterer Rechte ist, etwa beim Wahlrecht oder im Beamtenrecht (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.03.2021 - 1 C 28/20 - juris Rn. 23).

    § 3 Abs. 2 Satz 1 StAG findet nur auf Personen Anwendung, die nicht ohnehin bereits die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, die also zu Unrecht als deutsche Staatsangehörige behandelt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.03.2021 - 1 C 28/20 - juris Rn. 23).

    Hieraus folgt, dass eine Behandlung als deutscher Staatsangehöriger endet, wenn dem Betroffenen von einer deutschen Stelle im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 StAG Zweifel am Bestehen seiner deutschen Staatsangehörigkeit mitgeteilt werden; das gilt insbesondere, wenn ihm ein Bescheid dieser Stellen bekannt gegeben wird, in dem vom Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit ausgegangen wird, aber auch schon dann, wenn ihm eine zuständige deutsche Stelle Umstände zur Kenntnis bringt, die zu einer anderweitigen staatsangehörigkeitsrechtlichen Bewertung führen (können) und/oder ein Staatsangehörigkeitsprüfungsverfahren offenen Ausgangs eingeleitet wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.03.2021 - 1 C 28/20 - juris Rn. 25; VG Köln, Urt. vom 04.02.2015 - 10 K 7733/13 - juris Rn. 90; VG Berlin, Urt. v. 07.12.2016 - 2 K 433.15 - juris Rn. 34).

  • BGH, 22.03.2023 - XII ZB 105/22

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch ein Kind aufgrund Anerkennung der

    Denn die in § 4 Abs. 1 StAG enthaltene Inbezugnahme der deutschen Gesetze umfasst auch das Kollisionsrecht (BVerwGE 172, 109 = NJW 2021, 2669 Rn. 42).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2023 - 19 A 2192/21

    Staatsangehörigkeitsausweis; Negativfeststellungsbescheid; Abstammungserwerb;

    BVerwG, Streitwertbeschluss zum Urteil vom 30. März 2021 - 1 C 28.20 -, NJW 2021, 2669, juris, (Ersitzungserwerb, insoweit nicht veröffentlicht); OVG NRW, Beschlüsse vom 17. August 2023 - 19 A 1430/23 -, juris, Rn. 9, vom 14. April 2022 - 19 B 330/22 -, juris, Rn. 18, und vom 12. April 2022 - 19 B 329/22 -, NVwZ-RR 2022, 930, juris, Rn. 36, vom 25. November 2021 - 19 A 4150/19 -, juris, Rn. 29, vom 29. Juli 2020 - 19 A 3048/19 -, juris, Rn. 18, vom 24. März 2020 - 19 A 169/19 -, juris, Rn. 78, vom 29. Januar 2020 - 19 A 3378/19 -, juris, Rn. 7, und vom 23. November 2018 - 19 A 2390/17 -, juris, Rn. 18.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2022 - 19 A 1439/20

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines ukrainischen

    Ebenso das Bundesverwaltungsamt bereits in BVerwG, Urteil vom 30. März 2021 - 1 C 28.20 -, BVerwGE 172, 109, juris, Rn. 15; OVG NRW, Beschluss vom 24. März 2020 - 19 A 169/19 -, juris, Rn. 26, anders hingegen im Sinn einer schlichten Antragsablehnung in OVG NRW, Urteile vom 27. Februar 2019 - 19 A 1999/16 -, juris, Rn. 24, und vom 22. Juni 2017 - 19 A 781/16 -, juris, Rn. 24; zur Auslegung als Negativfeststellung vgl. auch OVG NRW, Beschlüsse vom 15. Dezember 2020 - 19 E 85/20 -, juris, Rn. 7, und vom 22. November 2019 - 19 E 911/19 -, juris, Rn. 3.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2022 - 19 A 279/21

    Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises eines nichtehelich geborenen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 2021 - 1 C 28.20 -, NJW 2021, 2669, juris, Rn. 15.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2022 - 19 B 330/22

    Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit

    OVG NRW, Beschluss vom 24. März 2020 - 19 A 169/19 -, juris, Rn. 32; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. März 2021 - 1 C 28.20 -, StAZ 2022, 81, juris, Rn. 16, 25.
  • VG Köln, 07.07.2023 - 10 L 948/23
    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. März 2021 - 1 C 28.20 - juris, Rn. 23; OVG NRW, Beschluss vom 24. März 2020 - 19 A 169/19 - juris, Rn. 35 mit weiteren Nachweisen.
  • VG Arnsberg, 22.02.2023 - 1 K 550/21
    Maßgeblich für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der behördlichen Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist die gegenwärtige Sach- und Rechtslage, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 30. März 2021 - 1 C 28/20 - juris, Rn. 17 und vom 19. April 2018 - 1 C 1/17 - juris Rn. 11.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2023 - 19 A 1430/23

    Ablauf der einmonatigen Antragsfrist für eine Berufungszulassung

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30. März 2021 - 1 C 28.20 -, BVerwGE 172, 109, juris, Rn. 19 f.; OVG NRW, Beschlüsse vom 24. März 2020 - 19 A 169/19 -, juris, Rn. 37 ff., und vom 6. Juni 2012 - 19 A 1170/11 -, OVGE 55, 93, juris, Rn. 30 ff.
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